Die Polizeiinspektion Göttingen muss ihre Maßnahmen nach den Schüssen am Weender Tor überprüfen. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in einem Eilverfahren ein Aufenthaltsverbot und eine Meldeauflage gegen einen der Betroffenen bei summarischer Prüfung als rechtswidrig eingestuft. Der Beschluss stammt vom Mittwoch, 29. Juli. Die Polizei kündigte am Freitag, 31. Juli, an, sämtliche Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen ab sofort neu zu bewerten.
Insgesamt hatte die Polizei nach dem Vorfall 40 Aufenthaltsverbote und 24 Meldeauflagen verhängt. Betroffen sind nach ihren Angaben ausschließlich Angehörige der beteiligten Großfamilien. Am Abend des 13. Juni waren bei einer Auseinandersetzung zwischen zwei rivalisierenden Göttinger Familien in der Innenstadt Schüsse gefallen. Ein Polizist wurde dabei schwer verletzt. Der mutmaßliche Schütze sitzt in Untersuchungshaft.
Gefahrenprognose bestätigt
Nach Darstellung der Polizei bestätigte das Gericht ausdrücklich die polizeiliche Gefahrenprognose. Sie stütze sich auf konkrete Anhaltspunkte, etwa griffbereit mitgeführte gefährliche Gegenstände, und lasse künftige Straftaten und Gewalt befürchten. Den Vorwurf des Antragstellers, es handele sich um unzulässige „Sippenhaft“, wies das Gericht demnach zurück: Die Maßnahmen beruhten auf individuellen Tatsachen und nicht auf der Zugehörigkeit zu einer Familie.
Warum die Maßnahmen im konkreten Fall trotzdem rechtswidrig waren, geht aus der Mitteilung der Polizei nicht hervor.
Inspektionsleiter Marco Hansmann hält Aufenthaltsverbote weiter für „ein wichtiges Instrument zur Gefahrenabwehr“. Gerichtliche Entscheidungen wie diese dienten auch dazu, die Rechtsanwendung weiterzuentwickeln und zu präzisieren, sagte er.
Bildquellen
- Alte Mensa in Göttingen: Dguendel
- Kriminalpolizei: Symbolbild – Foto: Shutterstock
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