Göttingen-Weende: 151 Millionen Euro für Krankenhaus-Zusammenlegung

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Das Krankenhaus Neu-Mariahilf soll unter das Dach des Evangelischen Krankenhauses Göttingen-Weende ziehen – dafür gibt es jetzt Geld von Bund und Land. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi hat am Donnerstag, 13. August, in Weende einen Förderbescheid über 151 Millionen Euro übergeben. Das Geld stammt aus dem Krankenhaustransformationsfonds, mit dem Bund und Länder die Krankenhausreform umsetzen.

Nach Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung kommen knapp 96 Millionen Euro aus Bundesmitteln, etwa 55 Millionen Euro steuert das Land als Kofinanzierung bei.

Neubau mit Notaufnahme und Intensivstation

Auf dem Gelände des Evangelischen Krankenhauses (EKW) soll bis 2031 ein rund 33.000 Quadratmeter großer Neubau entstehen. Darin sollen unter anderem die Zentrale Notaufnahme, die Radiologie, OP-Säle und die Intensivstation untergebracht werden. Baubeginn soll Ende 2026 sein. Ziel der sogenannten Einhäusigkeit ist laut Ministerium, Versorgungsangebote zu bündeln und kosten- und personalintensive Doppelstrukturen aufzulösen.

Für das EKW ist es nicht die erste Zusammenführung. Der Vorsitzende des Trägervereins, Frank Wiegelmann, verwies auf die bereits vollzogene Zusammenführung mit dem Standort Lenglern. Nun würden die Voraussetzungen geschaffen, künftig auch Neu-Mariahilf mit seinen Mitarbeitenden in Weende zu integrieren. Der Planungsprozess begann laut Ministerium bereits 2023. Geschäftsführer Hauke Heißmeyer dankte unter anderem dem Land, der Stadt Göttingen, den Kostenträgern, dem Planungsausschuss und dem Niedersächsischen Landesamt für Bauen und Liegenschaften für die Begleitung.

Philippi sagte, am Standort Weende werde schon jetzt umgesetzt, was die Krankenhausreform vorsehe: „Eine bedarfsgerechte Neustrukturierung im Sinne der Patientinnen und Patienten.“ Die Menschen vor Ort könnten sich weiterhin auf eine wohnortnahe Versorgung verlassen.

So funktioniert der Transformationsfonds

Der Fonds ist beim Bundesamt für Soziale Sicherung angesiedelt und im Krankenhausfinanzierungsgesetz verankert (Paragraf 12b). Krankenhäuser können die Bundesmittel nicht selbst beantragen. Die Länder sammeln und priorisieren die Vorhaben und reichen sie beim Bundesamt ein; in Niedersachsen stellen die Plankrankenhäuser dafür einen Förderantrag beim Sozialministerium. Die Einzelheiten regelt eine eigene Verordnung, die seit dem 18. April 2025 gilt.

Wie groß der Topf ist, hatte das Ministerium einen Tag vor der Übergabe in Weende mitgeteilt. Bund und Länder stellen von 2026 bis 2035 bis zu 50 Milliarden Euro bereit. Auf Niedersachsen entfallen über zehn Jahre rund 4,445 Milliarden Euro. Bis 2029 trägt das Land ein Drittel, von 2030 bis 2035 die Hälfte. Für das laufende Jahr hat Niedersachsen nach eigenen Angaben Maßnahmen für rund 445 Millionen Euro beantragt und liegt beim Volumen der bewilligten Anträge derzeit bundesweit vorn. Bescheide über insgesamt 386 Millionen Euro seien in diesem Jahr bereits an niedersächsische Kliniken gegangen.

Für die Kommunen hat das Modell nach Darstellung des Ministers einen Vorteil: Die niedersächsischen Landkreise müssen zu den förderfähigen Kosten nichts zuzahlen.

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