Bürgermeisterwahl Herzberg: AfD-Kandidat scheitert mit Eilantrag

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Der Bewerber der AfD bleibt bei der Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz am Sonntag, 13. September, außen vor. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat seinen Eilantrag gegen den Ausschluss mit Beschluss vom Montag, 31. August, abgelehnt (Aktenzeichen 1 B 229/26), teilt das Gericht mit.

Der Wahlausschuss der Stadt hatte den Wahlvorschlag am 27. Juli einstimmig zurückgewiesen. Er sah keine Gewähr dafür, dass der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt, und berief sich auf das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz. Der Mann ist nach Angaben des Gerichts Kreisvorsitzender der AfD Göttingen und Beisitzer im Landesvorstand der niedersächsischen Gliederung von „Generation Deutschland“.

Rechtsschutz erst nach der Wahl

Am 9. August beantragte er Eilrechtsschutz. Er wollte seine Zulassung erreichen, hilfsweise eine neue Entscheidung des Wahlausschusses. Zur Begründung verwies er auf das Parteienprivileg des Grundgesetzes und darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die AfD nicht für verfassungswidrig erklärt habe.

Die Kammer hielt den Antrag für unzulässig, ohne über den Ausschluss inhaltlich zu entscheiden. Nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz könnten Maßnahmen, die unmittelbar das Wahlverfahren betreffen, nur im Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl angegriffen werden. Diesen nachgelagerten Rechtsschutz hält das Gericht für verfassungsgemäß, weil eine Wahl notfalls wiederholt werden könne.

Gegen den Beschluss kann der Bewerber innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

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