Die Gebührenbescheide der Samtgemeinde Gieboldehausen für das Niederschlagswasser 2024 sind rechtswidrig. Das hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen am Mittwoch, 30. September, entschieden und mehreren Klagen von Gebührenzahlern stattgegeben. Das Gericht machte die Urteile am Dienstag, 13. Oktober, öffentlich (Aktenzeichen 3 A 28/24 und weitere Verfahren).
Die Samtgemeinde berechnet die Gebühr nach der versiegelten Grundstücksfläche, also nach den Quadratmetern, von denen Regenwasser in die Kanalisation fließt. Für 2024 hatte sie dafür 0,30 Euro je Quadratmeter angesetzt. Die zugrunde liegende Satzung war zum 1. Januar 2024 geändert worden.
Satzung hält, der Gebührensatz nicht
Viele Einwände der Kläger gegen die Satzung selbst wies das Gericht zurück. Beim Gebührensatz sah die Kammer dagegen Fehler. Nach Darstellung des Verwaltungsgerichts hat die Samtgemeinde beim Ausgleich eines Kostenüberschusses aus den Jahren 2021 und 2022 methodisch falsch gerechnet. Insbesondere habe sie nicht die tatsächliche Zahl der versiegelten Quadratmeter zugrunde gelegt. Dieser Fehler bestehe nach Einschätzung des Gerichts schon seit mehreren Jahren.
Die Samtgemeinde hat nach Angaben des Gerichts erklärt, gemeldete Ent- und Neuversiegelungen im Laufe des Jahres 2026 nach und nach einzuarbeiten.
Berufung möglich
Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht. Die Samtgemeinde Gieboldehausen kann beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragen, die Berufung zuzulassen.
Was die Entscheidung für Gebührenzahler bedeutet, die nicht geklagt haben, und wie die Samtgemeinde mit den übrigen Bescheiden für 2024 umgeht, geht aus der Mitteilung des Gerichts nicht hervor.
Bildquellen
- Rathaus Moringen: Sipalius
- rathaus-herzberg-am-harz: Andrzej Otrębski
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