Landkreis Göttingen: Rinder dürfen nicht mehr dauerhaft angebunden werden

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Rinderhalter im Landkreis Göttingen müssen sich von der dauerhaften Anbindehaltung verabschieden. Der Landkreis hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Mittwoch, 1. Juli, in Kraft getreten ist. Er setzt damit eine Vorgabe des Landes Niedersachsen um.

Bei der Anbindehaltung stehen die Tiere lange an einem festen Platz im Stall, mit wenig Bewegung und kaum Kontakt zu anderen Rindern. Das niedersächsische Agrarministerium hat entschieden, schrittweise aus dieser Haltungsform auszusteigen, und die Veterinärbehörden der Kommunen angewiesen, das vor Ort zu regeln.

Sechs Monate für die Meldung

Die Fristen hängen davon ab, wie ein Betrieb seine Tiere bisher hält. Wer ganzjährig anbindet, muss nach Angaben des Landkreises Göttingen innerhalb von sechs Monaten mitteilen, ob er den Stall umbauen oder die Rinderhaltung aufgeben will. Für Umbau oder Aufgabe bleiben danach weitere 18 Monate. Für kombinierte oder saisonale Anbindehaltung gelten gesonderte Fristen.

Gemeldet wird über ein Online-Portal des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), das laut Kreisverwaltung ab dem 1. August freigeschaltet sein soll. Informationen zu Fördermöglichkeiten verspricht das Landwirtschaftsministerium auf seiner Internetseite. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 29 erschienen.

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