Die Trockenheit hat Folgen für Gartenbesitzer und Landwirte im Landkreis Göttingen. Von Freitag, 31. Juli, bis Mittwoch, 30. September, ist es verboten, mit Motor- oder Elektropumpen Wasser aus Bächen und Flüssen zu entnehmen. Das hat der Landkreis Göttingen per Allgemeinverfügung angeordnet.
Die Wasserstände in den Fließgewässern sind nach Angaben der Kreisverwaltung bereits niedrig, und die Wetterprognose lasse ein weiteres Sinken erwarten. Zusätzliches Abpumpen gefährde Tiere und Pflanzen erheblich. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen mit Erlaubnis des Landkreises, etwa für die Feuerwehr.
Brunnenwasser nur morgens und abends
Eingeschränkt wird auch die Nutzung von Grundwasser. Wer aus einem privaten Brunnen öffentliche oder private Grünflächen bewässert, darf das zwischen 10 und 19 Uhr nicht mehr tun. Der Landkreis begründet das mit der Verdunstung: In der Mittagshitze erreiche ein Großteil des Wassers die Wurzeln gar nicht.
Die Zeitregel gilt nicht für landwirtschaftlichen und gewerblichen Pflanzenbau und nicht für Leitungswasser aus dem öffentlichen Netz. Der Landkreis empfiehlt aber, sich auch dort daran zu halten. Die vollständige Allgemeinverfügung steht im Amtsblatt Nr. 35 vom 30. Juli.
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