Hecke schneiden im Landschaftsschutzgebiet? Landkreis Göttingen rät zur Prüfung

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Bevor im Herbst die Heckenschere angesetzt wird, lohnt in manchen Fällen ein Anruf. Wer in einem Landschaftsschutzgebiet im Landkreis Göttingen Bäume, Hecken oder Sträucher zurückschneiden, fällen oder entfernen will, braucht dafür oft eine Erlaubnis. Darauf weist der Landkreis Göttingen hin. Betroffen sind vor allem Flurgehölze aus heimischen Arten und Bäume außerhalb des Waldes.

Beantragt wird die Erlaubnis bei den Regionalbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege. Sie sehen sich die Gehölze bei einer sogenannten Feldgehölzschau vor Ort an und entscheiden, ob und wie viel geschnitten werden darf. Ausgenommen ist unter anderem das regelmäßige seitliche Freischneiden von Wegen, Straßen und Gleisen.

Schnittverbot bis Ende September

Unabhängig davon gilt das Bundesnaturschutzgesetz: Vom 1. März bis 30. September dürfen Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche grundsätzlich nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt.

Auch außerhalb von Schutzgebieten kann vor einem stärkeren Rückschnitt eine Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde nötig sein, etwa wenn geschützte Biotope oder Nist- und Brutstätten betroffen sein könnten. Im Zweifel rät die Kreisverwaltung, sich vor Beginn der Arbeiten zu melden. Für jede Kommune ist ein eigener Regionalbeauftragter zuständig; die Telefonnummern nennt der Landkreis in seiner Übersicht.

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