Wer im Landkreis Northeim über das Netz der EAM Netz mit Gas versorgt wird, bekommt Besuch von Monteuren. Der Netzbetreiber stellt sein Gasnetz im Kreisgebiet von L-Gas auf H-Gas um und erfasst dafür zunächst alle Gasgeräte bei den Kundinnen und Kunden. Die eigentliche Umstellung folgt 2028. Das geht aus einer Pressemitteilung der EAM vom 24. August hervor, auf die der Landkreis Northeim am Mittwoch, 26. August, hingewiesen hat.
Betroffen sind nach Angaben des Landkreises Kunden in Uslar, Nörten-Hardenberg, Bodenfelde, Hardegsen, Dassel und Dassel-Markoldendorf sowie in den angrenzenden Kommunen. Auch Bovenden-Lenglern im Landkreis Göttingen steht auf der Liste. Die EAM spricht allgemein von den Kommunen im Landkreis Northeim, die von EAM Netz versorgt werden.
Warum die Umstellung kommt
In Deutschland gibt es noch zwei Gasqualitäten, L-Gas und H-Gas. Sie unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und im Brennwert. Der Landkreis Northeim wird bislang mit L-Gas versorgt. Weil die Fördermengen zurückgehen, steht L-Gas nach Angaben der EAM künftig nicht mehr zur Verfügung. Bundesweit werden die betroffenen Regionen deshalb nach und nach umgestellt. Den Zeitpunkt gibt die Bundesnetzagentur jedem Netzbetreiber verbindlich vor. Im Landkreis Northeim sind zwei Schalttermine vorgesehen, im Sommer und im Herbst 2028.
Damit die Gasgeräte danach weiter zuverlässig und sicher funktionieren, müssen alle Geräte zunächst erfasst und später technisch angepasst werden. Beides erledigt ein von EAM Netz beauftragtes Fachunternehmen. Die betroffenen Kundinnen und Kunden sind laut EAM angeschrieben worden; die Erfassung sollte nach Angaben vom 24. August Ende August starten.
Monteure müssen sich ausweisen
Die Monteure weisen sich mit einem Lichtbildausweis der EAM Netz aus. Das ist auch gesetzlich vorgeschrieben: Nach Paragraf 19a des Energiewirtschaftsgesetzes müssen sich Beauftragte des Netzbetreibers ausweisen. Der Termin muss mindestens drei Wochen vorher angekündigt werden, schriftlich oder per Aushang am Haus, und es muss mindestens einen kostenfreien Ersatztermin geben. Anschlussnehmer und -nutzer, also etwa Eigentümer und Mieter, müssen den Beauftragten Zutritt zu Grundstück und Räumen gewähren, soweit das für die Umstellung erforderlich ist.
Die Erfassung und Anpassung seien zwingend erforderlich und Voraussetzung dafür, weiter mit Erdgas versorgt zu werden, schreibt die EAM. Das Gesetz erlaubt dem Netzbetreiber, den Anschluss zu verweigern, wenn ein Gerät aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, zum Umstellungszeitpunkt nicht angepasst werden kann.
Wer zahlt
Für die Erfassung und Umstellung entstehen den Kunden nach Angaben der EAM keine direkten Kosten. Ausgenommen sind mögliche Kosten für Reparaturen, einen Geräteaustausch oder die Wartung. Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet den Netzbetreiber, die notwendigen Anpassungen auf eigene Kosten vorzunehmen; seit 2017 werden diese Kosten bundesweit auf alle Gasversorgungsnetze umgelegt.
Wer wegen der Umstellung ein neues Gerät einbaut, das nicht mehr angepasst werden muss, kann vom Netzbetreiber eine Erstattung von 100 Euro je Neugerät verlangen. Voraussetzung laut Gesetz: Das neue Gerät wird nach der Veröffentlichung des Umstellungstermins und vor der Anpassung des alten Geräts eingebaut, und die ordnungsgemäße Verwendung des Altgeräts sowie der Kauf des neuen werden nachgewiesen.
Weitere Informationen hat die EAM unter www.Erdgasumstellung-EAM-Netz.de zusammengestellt.
Bildquellen
- Fachplanung an einer Fachwerkwand (Fachwerk5Eck): Stefan Sobotta/Fachwerk5Eck
- Alkoholtest: Symbolbild – Foto: iStock
- Symbolbild Gasflamme: WrS.tm.pl
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