E-Scooter-Kontrollwoche im Landkreis Northeim: 25 Mal Weiterfahrt untersagt

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61 E-Scooter und zwei sogenannte China-Bikes hat die Polizeiinspektion Northeim zwischen Montag, 12. Oktober, und Freitag, 16. Oktober, bei Schwerpunktkontrollen im Landkreis Northeim überprüft. In 25 Fällen untersagten die Beamten die Weiterfahrt. 14 Mal übergaben sie die Fahrer an ihre Erziehungsberechtigten.

Nach Angaben der Polizei waren vor allem Kinder und Jugendliche mit verbotenen, unversicherten oder manipulierten Fahrzeugen unterwegs. Kontrolliert worden sei nur ein Bruchteil der E-Scooter im Straßenverkehr.

Neun Fahrten ohne Versicherung, sieben ohne Fahrerlaubnis

Die Bilanz der Woche: neun Straftaten gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sieben Fälle von Fahren ohne Fahrerlaubnis und ebenso viele Halterverstöße, weil Eltern die Fahrten zugelassen haben sollen. Am häufigsten fielen den Beamten Fahrten zu zweit, Fahrten auf dem Gehweg und Fluchtversuche vor der Kontrolle auf. Dabei seien Fußgänger, andere Verkehrsteilnehmer und die Fahrer selbst gefährdet worden.

In einem Fall bestand der Verdacht, dass ein E-Scooter technisch manipuliert war. Auf richterliche Anordnung wurden das Fahrzeug und das Handy, mit dem es gesteuert wurde, beschlagnahmt. Laut Polizei lassen sich manche Scooter so auf bis zu 45 km/h bringen.

Welche Regeln für E-Scooter gelten

Ein E-Scooter darf erst ab 14 Jahren im Straßenverkehr gefahren werden, auch wenn ein Modell im Handel als Kinder-Scooter beworben wird. Er braucht eine Betriebserlaubnis, darf höchstens 20 km/h fahren und muss ein gültiges Versicherungskennzeichen tragen. Ein Führerschein ist dann nicht nötig. Das regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.

Die Polizei weist darauf hin, dass sich auch Halter strafbar machen können, wenn sie vorsätzlich zulassen, dass ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz genutzt wird. China-Bikes, die ohne Treten schneller als 25 km/h fahren, brauchen je nach Bauart eine Fahrerlaubnis, Zulassung und Versicherung. Die Polizeiinspektion kündigt weitere Kontrollen an.

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