B 27 wieder frei: Wer bei Bombenfunden an der Leinebrücke entscheidet und zahlt

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Die beiden Kleinbomben unter der Leinebrücke der B 27 in Göttingen sind unschädlich. Sie wurden am Donnerstag, 22. Oktober, an Ort und Stelle gesprengt, danach gab die Stadt Göttingen die Bundesstraße wieder frei. Bei den Fundstücken handelte es sich nach Angaben der Stadt um zwei deutsche Kleinbomben aus dem Zweiten Weltkrieg. Entdeckt worden waren sie bei Bauarbeiten der Landesstraßenbaubehörde Gandersheim an der Brücke.

Für Pendler ist das Szenario inzwischen bekannt. Seit Juli musste die B 27 an dieser Stelle mehrfach wegen Kampfmitteln gesperrt werden. Am Donnerstag, 2. Juli, wurde dort eine Granate gesprengt, wenige Tage später, am 7. Juli, zwei Kleinbomben. Auch danach folgten weitere Sperrungen.

Warum an der Leinebrücke immer wieder etwas auftaucht

Die Funde hängen mit den Bauarbeiten zusammen, die die Landesstraßenbaubehörde Gandersheim an der Brücke über Leine und Grone ausführt. Wo gebaut und gegraben wird, kommt Munition aus dem Krieg zum Vorschein, die jahrzehntelang unentdeckt im Boden lag. Ob an der Brücke mit weiteren Funden zu rechnen ist, lässt sich öffentlich nicht beantworten.

Wer entscheidet, wer zahlt

Die Aufgaben sind in Niedersachsen klar verteilt. Zuständige Gefahrenabwehrbehörde sind die Gemeinden, wie der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) auf seiner Informationsseite erläutert. Die Stadt Göttingen ordnet also Sperrungen und, wenn nötig, Evakuierungen an, unterstützt von Polizei und Kampfmittelbeseitigungsdienst. Bauherren und Baufirmen sind dafür verantwortlich, bei ihren Arbeiten auf Gefahren durch Kampfmittel zu achten. Bergen, Entschärfen oder Sprengen, Abtransport und Vernichtung übernimmt der Landesdienst.

Die Kosten für die Beseitigung von Munition, von der eine unmittelbare Gefahr ausgeht, trägt nach diesen Angaben das Land, ebenso die systematische Auswertung von Luftbildern. Nicht übernimmt das Land die nötigen Vor- und Nebenarbeiten. Die Auswertung von Luftbildern für einzelne Baugrundstücke, das Sondieren und Freilegen von Verdachtspunkten zahlt der Antragsteller, meist der Bauherr oder Eigentümer. Grundstückseigentümer können als sogenannte Zustandsverantwortliche nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz in die Pflicht genommen werden. Wie hoch die Kosten der bisherigen Einsätze an der Leinebrücke sind, ist nicht öffentlich bekannt.

Die Stadt setzt nach eigenen Angaben 2026 außerdem ihre systematische Kampfmittelsuche im Stadtgebiet fort. Aktuelle Hinweise zu Funden und Sperrungen veröffentlicht sie auf ihrer Übersichtsseite zum Kampfmittelverdacht.

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