Holzerode: Gericht bestätigt Verbot eines Open-Air-Konzerts

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Das für Samstag, 22. August, geplante Open-Air-Konzert auf einer Wiese bei Holzerode darf nicht stattfinden. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat einen Eilantrag des Veranstalters gegen das Verbot mit Beschluss vom Dienstag, 18. August, abgelehnt (Aktenzeichen 1 B 216/26), teilt das Gericht mit.

Ein örtlicher Verein wollte auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche ein Konzert der Band „Weimar“ mit bis zu 2.000 Besuchern ausrichten, dazu Camping für 300 bis 500 Menschen. Die Samtgemeinde Radolfshausen untersagte die Veranstaltung am 15. Juli und ordnete die sofortige Vollziehung an.

Einspurige Wege, zu wenig Traglast

Die Behörde begründete das Verbot mit den Zufahrten. Sie seien nur einspurig, teils geschottert oder reine Graswege und könnten teilweise das Gewicht von Feuerwehrfahrzeugen nicht tragen. Dieselben Wege hätten gleichzeitig als Rettungszufahrt und Fluchtweg dienen müssen. Ein milderes Mittel sah die Samtgemeinde nicht.

Der Veranstalter hielt das Verbot für politisch motiviert, verwies auf sein Sicherheitskonzept und bestritt die Annahmen zu den Wegen. Die Kammer folgte dem nicht. Bei der im Eilverfahren möglichen Prüfung sei die Untersagung rechtmäßig, die Gefahrenprognose der Behörde angesichts der großen Besucherzahl nachvollziehbar.

Der Veranstalter kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. Über die Klage in der Hauptsache (1 A 215/26) ist noch nicht entschieden.

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