Die Leine und die Bäche im Göttinger Stadtgebiet führen wenig Wasser, und Regen ist nicht in Sicht. Die Stadt Göttingen hat deshalb per Allgemeinverfügung verboten, Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen. Das Verbot gilt ab Samstag, 1. August, bis einschließlich Mittwoch, 30. September, für die Leine ebenso wie für Bäche und Seen.
Auch beim Grundwasser gibt es Einschränkungen. Wer Garten- oder Grünflächen mit selbst gefördertem Grundwasser bewässert, darf das zwischen 10 und 19 Uhr nicht mehr tun. In diesen Stunden verdunstet nach Angaben der Stadt besonders viel Wasser.
Die Regeln gelten auch für alle, die eigentlich ein Wasserrecht besitzen. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 20 vom 31. Juli veröffentlicht. Welche Bußgelder bei Verstößen drohen, nennt die Mitteilung nicht.
Bildquellen
- Igel auf einer Wiese: Kora27
- Kehrmaschine der GEB im Herbstlaub: Christoph Mischke/Stadt Göttingen
- Gestapelte Papiertonnen der GEB: Göttinger Entsorgungsbetriebe
- Alte Mensa in Göttingen: Dguendel
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