Nach mehreren Bränden in Bad Lauterberg ist ein Verdächtiger festgenommen, viele Fragen sind aber offen. Die Polizeiinspektion Göttingen wirft einem 30-jährigen Mann vor, am Mittwochabend, 14. Oktober, Feuer im leerstehenden früheren Rathaus an der Ritscherstraße gelegt zu haben. Er wurde in der Nähe des Gebäudes festgenommen. Am Donnerstagnachmittag wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen dem Haftrichter vorgeführt.
Das alte Rathaus hatte binnen 24 Stunden zweimal gebrannt. In der Nacht zum Mittwoch bemerkte ein Passant gegen 1 Uhr Feuer, die Feuerwehr war früh da, der Schaden blieb nach Polizeiangaben bei rund 5.000 Euro. Am Mittwochabend gegen 22.10 Uhr standen dann Teile des Gebäudes in Vollbrand. Verletzt wurde niemand. Die Ermittler gehen in beiden Fällen von vorsätzlicher Brandstiftung aus.
Eine Woche mit mehreren Feuern
Für die Stadt im Südharz war es nicht das erste Feuer in diesen Tagen. In der Innenstadt hatte es nach Polizeiangaben bereits mehrfach gebrannt. Die Polizeiinspektion Göttingen hatte schon zu Wochenbeginn eine eigene Ermittlungsgruppe eingerichtet, um alle Feuer aufzuklären, und ihre Präsenz in der Stadt erhöht.
Bereits zuvor hatte es am Rand der Stadt gebrannt: Am 8. Oktober brannte ein Ferienhaus am Wiesenbeker Teich aus, Ende August das leerstehende frühere Kurhotel dort. Ob einzelne dieser Brände miteinander zusammenhängen, ist nicht bekannt. Die Polizei prüft nach eigenen Angaben, ob der 30-Jährige mit weiteren Bränden in Verbindung steht. Belege dafür hat sie bislang nicht genannt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
Was der Haftrichter prüfen muss
Ob der Mann in Untersuchungshaft bleibt, entscheidet ein Richter nach Paragraf 112 der Strafprozessordnung. Dafür braucht es zweierlei: einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund, etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Außerdem darf die Haft nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur erwarteten Strafe stehen. Das Ergebnis der Vorführung lag zunächst nicht öffentlich vor.
Brandstiftung an einem fremden Gebäude ist nach Paragraf 306 des Strafgesetzbuchs ein Verbrechen. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor, in minder schweren Fällen sechs Monate bis fünf Jahre.
Die Polizei bittet weiter um Hinweise zu allen Bränden in Bad Lauterberg.
Hinweise an die Polizei Bad Lauterberg: Telefon 05524/963-0
Bildquellen
- Lackschaden an einem schwarzen Auto (Symbolbild): Shixart1985 / Wikimedia Commons
- Löschtrupp im Einsatz: Symbolbild – Foto: Shutterstock
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