Am Göttinger Waageplatz und in den Straßen rundherum hat die Polizei in den ersten drei Monaten nach der Einstufung als „Kontrollörtlichkeit“ 246 Strafverfahren eingeleitet. Das teilte die Polizeiinspektion Göttingen am Freitag, 3. Juli, mit. Die Verfahren betreffen unter anderem Körperverletzungs-, Rauschgift- und Eigentumsdelikte. Hinzu kommen 23 Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Die Zahlen gelten für ein klar umrissenes Gebiet: zwischen Goethe-Allee und Oberer Maschstraße, über den Waageplatz und den Robert-Gernhardt-Platz bis zur Weender Straße, einschließlich des direkt angrenzenden Walls. Der Platz und seine Umgebung sind nach Darstellung der Polizei seit geraumer Zeit ein Einsatzschwerpunkt, vor allem wegen Betäubungsmittelkriminalität und Rohheitsdelikten.
Neun Aufenthaltsverbote, ein Langzeitgewahrsam
Neben den Strafverfahren listet die Polizeiinspektion weitere Maßnahmen auf: neun Aufenthaltsverbote, sieben Ingewahrsamnahmen und einen sogenannten Langzeitgewahrsam über drei Tage. Außerdem nahm die Polizei einen Mann fest, um einen Erzwingungshaftbefehl über 25 Tage zu vollstrecken.
Zum Konzept gehören laut Polizei allgemeine Personenkontrollen, uniformierte Fußstreifen, die das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger erhöhen sollen, und gemeinsame Kontrollen mit der Stadt Göttingen. Ein zentraler Punkt sei die konsequente Durchsetzung repressiver Maßnahmen gegen Teile der Menschen, die sich dort aufhalten. Ziel sei, die Einsatzanlässe langfristig zu verringern und den beliebten Innenstadtplatz zu befrieden.
Was eine Kontrollörtlichkeit erlaubt
Die Einstufung stützt sich auf Paragraf 13 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG). Danach dürfen Verwaltungsbehörden und Polizei die Identität einer Person feststellen, wenn sie an einem Ort angetroffen wird, von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben.
Zur Identitätsfeststellung darf die Polizei die Person anhalten, nach ihren Personalien fragen und verlangen, dass sie mitgeführte Ausweispapiere aushändigt. Festgehalten werden darf sie laut Gesetz, wenn sich die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten feststellen lässt.
Die neun Aufenthaltsverbote beruhen auf einer anderen Vorschrift. Paragraf 17 Absatz 3 NPOG erlaubt der Polizei, einer Person für eine bestimmte Zeit zu verbieten, einen bestimmten örtlichen Bereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten – wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie dort eine Straftat begehen wird. Das Verbot ist zeitlich und örtlich auf den Umfang zu beschränken, der zur Verhütung der Straftat erforderlich ist. Ausgenommen ist, wer in dem Bereich seine Wohnung hat.
Eingeleitete Verfahren, keine Verurteilungen
Die Zahl 246 beschreibt eingeleitete Strafverfahren, keine Anklagen oder Verurteilungen. Für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.
Die Polizeiinspektion ordnet die Bilanz selbst ein. Die Maßnahmen am Waageplatz stünden im Licht besonderer zusätzlicher Belastungen der vergangenen Wochen – von den Auseinandersetzungen zwischen Großfamilien, bei denen ein Polizeibeamter schwer verletzt wurde, über vielfältige weitere herausragende Ereignisse bis zu einem umfangreichen Versammlungsgeschehen.
Als Kontrollörtlichkeit eingestuft hatte die Polizei den Waageplatz bereits im April. Seitdem werden die Maßnahmen nach Angaben der Polizeiinspektion Göttingen kontinuierlich umgesetzt und sollen langfristig verfolgt werden.
Bildquellen
- Alte Mensa in Göttingen: Dguendel
- Brunnen am Waageplatz Göttingen: Gerd Fahrenhorst
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