Stadthalle Moringen: AfD-Kreisverband setzt Zugang per Eilantrag durch

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Der AfD-Kreisverband Northeim darf die Stadthalle Moringen im Landkreis Northeim für eine Veranstaltung im Oktober nutzen. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen gab einem Eilantrag des Kreisverbands am Mittwoch, 7. Oktober, statt (Aktenzeichen 1 B 262/26). Geplant ist nach Angaben des Gerichts eine Informationsveranstaltung für künftige AfD-Mitglieder der Räte und des Kreistags im Landkreis Northeim.

Neue Regeln nach dem Antrag

Der Kreisverband hatte die Halle bereits im Mai 2026 angefragt, mit Blick auf die neue Wahlperiode der Kommunalvertretungen ab 1. November 2026. Für den 19. Juni 2026 hatte die Stadt dem Verband die Halle schon einmal vertraglich überlassen; das hatte laut Gericht Kritik ausgelöst.

Am 20. August 2026 änderte der Rat der Stadt die Nutzungsordnung: Politische Parteien sollten danach weder die Stadthalle noch die Dorfgemeinschaftshäuser nutzen dürfen. Der Kreisverband bekam daraufhin eine Absage.

Warum die Kammer der Stadt nicht folgte

Die geänderte Ordnung gilt nach Auffassung des Gerichts nur für künftige Anträge, nicht für die Anfrage aus dem Mai. Der zeitliche Ablauf spreche dafür, dass die Änderung gerade auf diesen Antrag zielte.

Die Stadt hatte argumentiert, politische Veranstaltungen müssten mit Rücksicht auf die nahe Gedenkstätte am Ort des früheren Konzentrationslagers ausgeschlossen werden. Das überzeugte die Kammer nicht, weil die neue Regel auch Dorfgemeinschaftshäuser erfasst, die nicht in der Nähe der Gedenkstätte liegen.

Nach der alten Nutzungsordnung war die Absage aus Sicht des Gerichts nicht zulässig. Dafür, dass sich die Veranstaltung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richte, spreche nichts. Daran ändere auch nichts, dass der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband Niedersachsen als Verdachtsobjekt einstuft.

Die Stadt Moringen kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

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