Die Polizeiinspektion Northeim hat nach eigenen Angaben den Mann ermittelt, der zweimal in dieselbe Bäckereifiliale in Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim) eingebrochen sein soll. Es handelt sich um einen 41-Jährigen aus Göttingen.
Die Einbrüche hatten sich am Samstag, 27. Juni, und am Montag, 6. Juli, ereignet. Beim zweiten Mal kam die Polizei zum Tatort, der Einbrecher entkam aber mit seinem Auto. Eine Polizistin verletzte sich bei der Verfolgung leicht.
Festgenommen wurde der Tatverdächtige am Montag, 13. Juli, gegen 12.40 Uhr in Göttingen. Am Dienstag, 14. Juli, wurde er dem Amtsgericht Göttingen vorgeführt. Das Gericht lehnte nach Polizeiangaben Untersuchungshaft ab, weil Haftgründe fehlten. Der Mann wurde aus dem Gewahrsam entlassen.
Warum ein Festgenommener wieder frei sein kann
Untersuchungshaft darf nach Paragraf 112 der Strafprozessordnung nur angeordnet werden, wenn ein Beschuldigter einer Tat dringend verdächtig ist und zusätzlich ein Haftgrund vorliegt. Das Gesetz nennt als Haftgründe etwa Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Fehlt ein solcher Grund, bleibt der Beschuldigte bis zu einem möglichen Prozess auf freiem Fuß. Für den 41-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.
Bildquellen
- Alkoholtest: Symbolbild – Foto: iStock
- Einbrecher: Symbolbild – Foto: Shutterstock
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