Nach den Schüssen am Weender Tor: 40 Aufenthaltsverbote in Göttingen

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Für 64 Menschen gelten in Göttingen derzeit besondere Auflagen: Die Polizeiinspektion Göttingen hat gegen Angehörige der Großfamilien, die am Abend des 13. Juni am Weender Tor aneinandergeraten waren, 40 Aufenthaltsverbote und 24 Meldeauflagen ausgesprochen. Bei den Auseinandersetzungen war ein Polizist durch Schüsse schwer verletzt worden.

14 der Verbote betreffen nach Polizeiangaben Menschen, die nicht in Göttingen wohnen. Weitere 26 richten sich gegen Personen, die in der Stadt leben oder arbeiten; bei ihnen gilt das Verbot teils nur für einzelne Bereiche. Manche Verbote umfassen das ganze Stadtgebiet. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Ein bis drei Monate

Rechtsgrundlage ist Paragraf 17 Absatz 3 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Die Dauer legt die Polizei für jeden Einzelfall fest, sie reicht von einem bis zu drei Monaten. Ziel sei, ein erneutes Aufeinandertreffen der Familien zu verhindern.

Ein Aufenthaltsverbot greift in die Rechte der Betroffenen ein, sie werden deshalb vorher angehört. Diese Anhörungen sind laut Polizei abgeschlossen. Ausnahmen können Betroffene weiterhin beantragen, etwa wegen der Lage ihres Arbeitsplatzes oder um ihre Religion ungehindert ausüben zu können. In einzelnen Fällen sei das bereits geschehen.

70 Handys werden ausgewertet

Die Ermittlungen zu den Tumulten und Schüssen laufen weiter. Die Mordkommission hat 49 Tatverdächtige im Blick. Bei jedem von ihnen soll geklärt werden, ob und wie er beteiligt war. Rund 70 sichergestellte Handys werden ausgewertet; wegen der Datenmenge sind sie auf mehrere Forensik-Kommissariate der Polizeidirektion Göttingen verteilt.

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