Für Spielgeräte in Hardegsen gilt vom Freitag, 1. Januar 2027, an eine Mindeststeuer je Gerät. Das steht in der 3. Nachtragssatzung zur Vergnügungssteuersatzung, die der Rat der Stadt am Donnerstag, 29. Oktober 2026, beschlossen hat. Veröffentlicht ist sie im Amtsblatt für den Landkreis Northeim vom Mittwoch, 4. November 2026.
Mindestbetrag für Geräte mit Gewinnmöglichkeit
Bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit bleibt es beim Steuersatz von 20 Prozent der elektronisch gezählten Bruttokasse, wie er in der seit Dienstag, 1. August 2023, geltenden Fassung steht. Neu ist der Zusatz: Die Steuer beträgt jedoch mindestens 45 Euro je Spielgerät.
Prozente statt fester Beträge
Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit nannte die Satzung bisher feste Beträge je angefangenen Kalendermonat: 60 Euro in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen, 30 Euro an anderen Aufstellorten. Künftig fallen 20 Prozent des Einspielergebnisses an, die bisherigen Beträge gelten als Untergrenze. Das betrifft auch Geräte mit Darstellungen von sexuellen Handlungen, von Gewalt gegen Menschen oder Tiere, mit Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder mit die Menschenwürde verletzenden Inhalten: Für sie waren bisher je angefangenen Kalendermonat 750 Euro fällig, an allen Aufstellorten. Dieser Betrag ist künftig die Untergrenze.
Erhebungszeitraum bleibt laut der Vergnügungssteuersatzung der Kalendermonat. Die Steueranmeldung ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Monats abzugeben.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zur Steuer hilft ein Steuerberater.
Bildquellen
- Kreishaus Northeim (Foto Landkreis Northeim): Landkreis Northeim
- René Kopka mit dem Führungsteam der Stadt Einbeck: Stadt Einbeck
- Simon Hartmann beim Dienstantritt im Kreishaus Northeim: Landkreis Northeim
- Weiße Friedenskirche mit Glockenturm in Kreiensen unter blauem Himmel: Sekrus / Wikimedia Commons
- Geldspielgeräte in einer Spielhalle (Symbolbild): Esp1982 / Wikimedia Commons
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