Hardegsen: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ab 2027 mindestens 45 Euro Steuer

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Für Spielgeräte in Hardegsen gilt vom Freitag, 1. Januar 2027, an eine Mindeststeuer je Gerät. Das steht in der 3. Nachtragssatzung zur Vergnügungssteuersatzung, die der Rat der Stadt am Donnerstag, 29. Oktober 2026, beschlossen hat. Veröffentlicht ist sie im Amtsblatt für den Landkreis Northeim vom Mittwoch, 4. November 2026.

Das ändert sich bei der Spielgerätesteuer
Mit Gewinnmöglichkeitweiter 20 Prozent der elektronisch gezählten Bruttokasse, neu mindestens 45 Euro je GerätOhne Gewinnmöglichkeitneu 20 Prozent des Einspielergebnisses je angefangenen Kalendermonat, bisher feste BeträgeMindestbeträge ohne Gewinnmöglichkeit60 Euro in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen, 30 Euro an anderen Aufstellorten, 750 Euro an allen Aufstellorten für Geräte, die sexuelle Handlungen oder Gewalt gegen Menschen oder Tiere darstellen, den Krieg verherrlichen oder verharmlosen oder die Menschenwürde verletzenGilt abFreitag, 1. Januar 2027

Mindestbetrag für Geräte mit Gewinnmöglichkeit

Bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit bleibt es beim Steuersatz von 20 Prozent der elektronisch gezählten Bruttokasse, wie er in der seit Dienstag, 1. August 2023, geltenden Fassung steht. Neu ist der Zusatz: Die Steuer beträgt jedoch mindestens 45 Euro je Spielgerät.

Prozente statt fester Beträge

Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit nannte die Satzung bisher feste Beträge je angefangenen Kalendermonat: 60 Euro in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen, 30 Euro an anderen Aufstellorten. Künftig fallen 20 Prozent des Einspielergebnisses an, die bisherigen Beträge gelten als Untergrenze. Das betrifft auch Geräte mit Darstellungen von sexuellen Handlungen, von Gewalt gegen Menschen oder Tiere, mit Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder mit die Menschenwürde verletzenden Inhalten: Für sie waren bisher je angefangenen Kalendermonat 750 Euro fällig, an allen Aufstellorten. Dieser Betrag ist künftig die Untergrenze.

Erhebungszeitraum bleibt laut der Vergnügungssteuersatzung der Kalendermonat. Die Steueranmeldung ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Monats abzugeben.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zur Steuer hilft ein Steuerberater.

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